Orientierung für den Ernstfall

Im Sterbefall sind die Hinterbliebenen in erster Linie mit ihren Trauergefühlen beschäftigt und dementsprechend mit der Organisation überfordert. Sie wissen nicht, was im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Trauerfall zu tun ist. Wir haben daher hier die wichtigsten Schritte für den Ernstfall für Sie zusammengestellt. Sie können sich daran orientieren und haben jederzeit die Möglichkeit, im Zweifelsfall bei uns nachzufragen.

Bei einem Sterbefall zu Hause

  • Zuerst benachrichtigen Sie den Hausarzt oder Notarzt (Telefon 112) und halten, wenn möglich, den Personalausweis der/des Verstorbenen bereit. Der Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen, die wir als Bestatter für die Überführung benötigen.
  • Nach Ausstellung der Todesbescheinigung vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir werden die weiteren erforderlichen Schritte gemeinsam besprechen.
  • Um in Ruhe Abschied zu nehmen, dürfen Sie die/den Verstorbene(n) noch 36 Stunden nach dem Tod zu Hause behalten.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Seniorenheim o. Ä.

  • Hier kümmert sich das Pflegepersonal um die Benachrichtigung des Arztes und informiert die Angehörigen sowie gegebenenfalls den von Ihnen hinterlegten bzw. gewünschten Bestatter.
  • Auch hier haben Sie die Möglichkeit, sich in den für diesen Anlass eingerichteten Abschiedsräumen in Ruhe von der/dem Verstorbene(n) zu verabschieden.

Ihr Abschied in Ruhe

Unsere Leistungen

Formalitäten
  • Wir zeigen den Sterbefall bei den zuständigen Behörden an.
  • Wir beantragen die Sterbeurkunde beim Standesamt und gegebenenfalls die dafür nötigen Unterlagen, wie etwa einen Familienbuchauszug.
  • Wir beantragen Vorschusszahlungen bei laufender Rente für Ehepartner und melden den Sterbefall der Krankenkasse und anderen laufenden Versicherungen.
  • Wir erledigen Absprachen, die die Bestattung betreffen, wie die Einreichung von Anträgen beim Friedhofsamt.
Organisation und Durchführung der Bestattung
  • Wir holen den Verstorbenen ab und überführen ihn.
  • Wir kleiden den Verstorbenen nach Ihren Wünschen an.
  • Wir arrangieren eine Aufbahrung in der Trauerhalle.
  • Wir kümmern uns um die Gestaltung, Versendung und Veröffentlichung der Trauerdrucksachen.
  • Wir beauftragen und koordinieren lokale Dienstleister für eine liebevolle Gestaltung der Trauerfeier und kümmern uns um passende Räumlichkeiten für die Bewirtung der Trauergäste.
  • Wir stimmen den Termin für die Trauerfeier mit dem Pfarrer oder einem unserer Freien Redner ab.
  • Wir organisieren den Termin beim Friedhofsamt für die Auswahl der Grabstätte.
  • Wir arrangieren die Erd-, See- oder Feuerbestattung oder die Beisetzung im FriedWald.
  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der musikalischen Umrahmung und der Blumendekoration.

Notwendige Dokumente

Folgende Dokumente sind für die Bestattung wichtig:

  • Personalausweis oder Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen), sonst Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
  • Bei Verwitweten zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Bei Geschiedenen zusätzlich ein Scheidungsurteil oder amtlicher Vermerk auf der Heiratsurkunde
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid
  • Zusatzrenten- und Pensionsbescheide
  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolice
  • Grabnummer bei vorhandenem Grab

Bestattungs- und Grabarten

Erdbestattung

Bei der Erdbestattung wird der/die Verstorbene in einem Sarg auf dem Friedhof bestattet. Die Erdbestattung ist die traditionellste Form der Bestattung. Die Ruhefrist bei Erdbestattungen beträgt in Wiesbaden 30 Jahre. Die Beisetzung erfolgt in einer Gruft oder einer Erdgrabstätte. Hier unterscheidet man zwischen Reihen- und Wahlgräbern.

Reihengräber

Reihengräber sind Gräber, in denen nur eine Bestattung durchgeführt werden kann. Die zuständige Friedhofsverwaltung legt fest, welches Grab belegt wird. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt die Grabstätte an die Verwaltung zurück, die die Grabstätte einebnet, um sie später neu belegen zu können.

Wahlgräber

Sollen mehrere Familienmitglieder eine gemeinsame Ruhestätte finden, können die Angehörigen auf dem Friedhof ein Wahlgrab aussuchen. Das Nutzungsrecht kann hierbei immer wieder verlängert werden, sodass die Grabstätte über Generationen hinweg in Familienbesitz bleiben kann. Bei der Größe des Wahlgrabs kann zwischen einstellig und zweistellig gewählt werden. In einem einstelligen Wahlgrab etwa können ein Sarg und acht Urnen beigesetzt werden.

Grüfte

Grüfte sind unterirdisch gemauerte Gewölbe, in die zwei Särge übereinander und acht Urnen beigesetzt werden können. Bei einer Gruft wird, anders als bei der Erdgrabstätte, nicht die Grabstätte selbst geöffnet, sondern der Weg vor der Grabstätte. So wird die Wand zur Gruft frei und kann zur seitlichen Einstellung des Sarges oder der Urne geöffnet werden. Auf diese Weise bleiben das Grabmal und die Bepflanzung erhalten.

Feuerbestattung mit klassischer Beisetzung

Nach einer Feuerbestattung kann die Urne in einem klassischen Urnengrab auf dem Friedhof beigesetzt werden. Bei Urnengräbern unterscheidet man wie bei Erdbestattungsgräbern zwischen Reihen- und Wahlgräbern.

Reihengräber

In einem Urnenreihengrab können bis zu vier Urnen beigesetzt werden, jedoch nur zum gleichen Zeitpunkt, da bei einer späteren Beisetzung die Laufzeit überschritten würde. Diese beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.

Wahlgräber

In einem Urnenwahlgrab können bis zu sechs Urnen beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann nach Bedarf verlängert werden.

Urnenkammern

Eine Beisetzung kann auch oberirdisch in Urnenkammern erfolgen, darin können bis zu zwei Urnen untergebracht werden. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre. Auf dem Friedhof Biebrich gibt es auch Urnenkammern für eine einzelne Urne.

Urnenrasengräber

Als Grabformen, die keiner klassischen Grabpflege bedürfen, bieten die Friedhofsverwaltungen nach einer Feuerbestattung Urnenrasengräber an. Die Beisetzung findet im Beisein der Angehörigen statt, ohne dass diese Gräber immer mit dem Namen der/des Verstorbenen versehen werden. Daher spricht man auch von halbanonymen Gräbern. Die Ruhefrist beträgt 30 Jahre. Diese Grabformen sind allerdings nicht auf allen Friedhöfen verfügbar. Fragen Sie uns gerne danach.

Reihengräber mit anonymer Beisetzung (nur Südfriedhof)

Nach einer Feuerbestattung ist auch eine anonyme Beisetzung möglich. In der Regel geht dieser eine Trauerfeier voraus. Die eigentliche Urnenbeisetzung erfolgt dann in aller Stille, ohne Anwesenheit der Angehörigen. Die Hinterbliebenen können lediglich das Friedhofsabteil besuchen, in dem die Urnenbeisetzung „unter dem grünen Rasen“ stattfand. Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre.

Alternative Beisetzung nach einer Feuerbestattung

Seebestattung

Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Seebestattung. Sie kann zu Lebzeiten verfügt, aber auch im Todesfall von den Angehörigen bestimmt werden. Grundsätzlich kann die Beisetzung in der Ost- oder Nordsee erfolgen. Eine Seebestattung ist aber auch in allen anderen Weltmeeren möglich. Die wasserlösliche Urne wird nach der Einäscherung an die zuständige Reederei übergeben. Bei entsprechenden Wetterverhältnissen wird die Urne außerhalb der Dreimeilenzone auf den Meeresboden abgesenkt. Nach der Beisetzung erhalten die Hinterbliebenen einen Auszug aus dem Schiffstagebuch und einen Seekartenausschnitt mit dem markierten Urnenbeisetzungsort.

Friedhöfe in Wiesbaden und Umgebung

Hier finden Sie eine Auflistung der Friedhöfe in Wiesbaden und Umgebung. Bei der Wahl des Platzes für die letzte Ruhe können verschiedene Kriterien entscheidend sein: die Beschaffenheit der Grabanlagen, die Friedhofsbestimmungen, die geographische Lage oder andere besondere Wünsche. Fragen Sie uns gerne und wir finden den Friedhof in Wiesbaden und Umgebung, der Ihren Vorstellungen am besten entspricht.

  • Friedhof Auringen, Alt-Auringen, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Biebrich, Bernhard-May-Straße 26, 65203 Wiesbaden
  • Friedhof Bierstadt, Am Wolfsfeld, 65191 Wiesbaden
  • Friedhof Breckenheim, Bergwiesenstraße, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Delkenheim, Teutoburger-Wald-Straße, 65205 Wiesbaden
  • Friedhof Dotzheim, Frauensteiner Straße, 65191 Wiesbaden
  • Friedhof Erbenheim, Barbarossastraße, 65205 Wiesbaden
  • Friedhof Frauenstein, Georgenborner Straße, 65201 Wiesbaden
  • Friedhof Heßloch, Steinkopfstraße, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Igstadt, Medenbacher Straße, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Kastel, Boelckestraße 25, 55252 Mainz-Kastel
  • Friedhof Kloppenheim, Bangertstraße, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Kostheim, Mittlerer Sampelweg 30, 55246 Mainz-Kostheim
  • Friedhof Medenbach, Hockenbergstraße, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Naurod, Kirchhohl, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Nordenstadt, Oberpfortstraße, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Nordfriedhof, Platter Straße 93, 65195 Wiesbaden
  • Friedhof Rambach, Friedhofsweg, 65207 Wiesbaden
  • Friedhof Schierstein, Elbestraße 2, 65201 Wiesbaden
  • Friedhof Sonnenberg, Flandernstraße 33, 65191 Wiesbaden
  • Nordfriedhof, Platter Straße 93, 65195 Wiesbaden
  • Südfriedhof, Siegfriedring 25, 65189 Wiesbaden